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sunvigo news

27. März 2024

Solardachpflicht beim Neubau und Dachsanierung. Was bedeutet das für Hausbesitzer:innen?

Philipp Damrow
News

Disclaimer - Bitte beachten: Für unsere Neukund:innen bieten wir mittlerweile anstatt des Solarstromvertrags ein neues Ratenkaufmodell an, bei dem die MwSt. entfällt. Für alle Bestandskund:innen mit einem Solarstromvertrag gelten die bestehenden Konditionen. Alle Infos zu unserem neuen Ratenkaufmodell findest Du auf unserer Startseite sunvigo.de. 

 

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. So hat es die Bundesregierung im neuen Klimaschutzgesetz festgelegt. In zahlreichen deutschen Bundesländern wurden deshalb sogenannte "Solarpflichten" eingeführt, die vorschreiben, dass z.B. bei Neubauten sowie bei Dachsanierungen von privat oder gewerblich genutzten Gebäuden eine Solaranlage installiert werden muss. Die genauen Bestimmungen zur Photovoltaik-Pflicht variieren jedoch je nach Bundesland. Alle Informationen hier im Überblick.

  • Baden-Württemberg

    Die Solarpflicht gilt seit dem 01.01.22 für neugebaute Nichtwohngebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, seit dem 01.05.22 für private Neubauten und seit dem 01.01.23 für Dachsanierungen.

  • Bayern

    Die Solarpflicht gilt seit dem 01.03.23 für neugebaute Gewerbe- und Industriegebäude, seit dem 01.07.23 für Neubauten aller Nichtwohngebäude und ab dem 01.01.25 für Dachsanierungen von Nicht-Wohngebäuden.

  • Berlin

    Die Solarpflicht gilt seit dem 01.01.23 für Neubauten und Dachsanierungen.

  • Brandenburg

    Die Solarpflicht ist in Planung.

  • Bremen

    Die Solarpflicht gilt ab dem 01.07.24 für Dachsanierungen und ab dem 01.07.25 für Neubauten.

  • Hamburg

    Die Solarpflicht gilt seit dem 01.01.23 für Neubauten und ab dem 01.01.25 für Dachsanierungen.

  • Hessen

    Die Solarpflicht gilt seit dem 01.11.22 für Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen.

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Es gibt bislang keine Solarpflicht.

  • Niedersachsen

    Die Solarpflicht gilt seit dem 01.01.23 für neugebaute Nichtwohngebäude.

  • Nordrhein-Westfalen

    Die Solarpflicht gilt seit dem 01.01.23 für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.

  • Rheinland-Pfalz

    Die Solarpflicht gilt seit dem 01.01.23 für neugebaute Gewerbegebäude und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen.

  • Saarland

    Es gibt bislang keine Solarpflicht.

  • Sachsen

    Es gibt bislang keine Solarpflicht.

  • Sachsen-Anhalt

    Es gibt bislang keine Solarpflicht.

  • Schleswig-Holstein

    Die Solarpflicht gilt seit dem 01.01.23 für neugebaute Nichtwohngebäude und Dachsanierungen. Weitere Regelungen sind in Planung.

  • Thüringen

    Es gibt bislang keine Solarpflicht.

Das steht im Koalitionsvertrag zur Solardachpflicht

„Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.” - Koalitionsvertrag SPD; Die Grüne - Bündnis 90; FDP - Seite 56

Gesamtgesellschaftlich ist die Solardachpflicht sicherlich eine sinnvolle Maßnahme und gemessen an den Zielen ist sie auch dringend nötig: Bis 2030 sollen bereits 80 Prozent des Energiebedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen. Aktuell werden etwa 56 Prozent unseres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt. Es gibt also noch viel Potenzial, das ausgeschöpft werden will. 

Auf den ersten Blick bereiten die Regelungen zwar wenig Kopfzerbrechen, doch eins lässt sich mit Sicherheit sagen: Die Hausbesitzer:innen sind als Bauherren selbst für die Umsetzung der Solardachpflicht verantwortlich. Wer sich bereits mit dem Betrieb einer Solaranlage auseinandergesetzt hat weiß, dass die eigene Solaranlage viel Arbeit bedeutet. Kein Wunder also, dass die Energiewende bislang so schwerfällig vorwärts geht, wenn neue Pflichten eingeführt werden, Ideen und Pläne für die Umsetzung aber fehlen. Doch was bedeutet das eigentlich genau, die eigene Solaranlage zu planen?

Wie plane ich meine eigene Solaranlage?

Wer die Solardachpflicht umsetzen muss, muss sich gleichzeitig auch mit dem gesamten Themenkomplex Solarenergie auseinandersetzen. Das bedeutet, als Hausbesitzer:in muss ich mich…

 …mit der Technik,

…dem Zustand und der Ausrichtung des eigenen Daches,

…mit der Installation, 

…mit der Wartung und Reparatur

und schlussendlich auch mit der eigenen Steuererklärung genau auseinandersetzen. 

Denn als Betreiber trage ich die Verantwortung für eine komplexe Technologie. Schon die Formulare zur Einrichtung einer Anlage sind eine Wissenschaft für sich und bereiten vielen Hausbesitzer:innen Kopfschmerzen. Vom Zeitpunkt der Beantragung bis die Solaranlage wirklich Strom produziert, können mehrere Monate vergehen. Das liegt vor allem daran, dass die Verfügbarkeit der Komponenten limitiert ist, die Installateure oft über Monate lang ausgebucht sind und der Weg über die Behörden einen immer wieder mit neuen Hürden überrascht.

Kauf, Miete oder sunvigo?

Als allererstes müssen sich Hausbesitzer:innen entscheiden, wie sie ihre Solaranlage umsetzen wollen und können dabei aus den gängigen Kauf- oder Miet-Modellen auswählen. Das sunvigo-Modell geht im Gegensatz zum Kauf oder zur Miete neue Wege und bringt diverse Vorteile mit sich. Aber dazu später mehr. 

Käufer von Solaranlagen tragen die gesamten technischen, steuerrechtlichen, regulatorischen und finanziellen Risiken selbst und müssen zu Experten in Sachen Solarenergie werden. Das nimmt in der Regel viel Zeit in Anspruch, da die Technik und Regularien bis ins kleinste Detail geplant und umgesetzt werden müssen. Bei Solar-Miet-Modellen fallen mutmaßlich einige der Verantwortungen und Risiken weg. Zumindest übernimmt der Vermieter der Solaranlage oftmals die Installation, Wartung, Reparatur, Reinigung und Versicherung. 

Einer der größten Nachteile sind jedoch die hohen Kosten, die sowohl bei Kauf und Miete auf Hausbesitzer:innen zukommen. Aber apropos Kosten:

Was kostet eine Solaranlage eigentlich?

Wie immer bei der Anschaffung von hochpreisiger Technik, gibt es viele Unterschiede zwischen den Solarmodulen und Herstellern. Die Solarmodule unterscheiden sich in der Leistungsstärke, der Höhe des Ertrags, dem technischen Verfahren und schließlich auch in der Ästhetik, weshalb die Kosten variieren können. 

Beim Kauf einer Solaranlage:

Gehen wir von einer Solaranlage mit einer Mindestleistung von 10 kWp und einem zusätzlichen 5.1 kWh Energiespeicher, ohne weitere Extras, aus, liegen die Investitionskosten bei etwa 30.867 € Anschaffungswert. Ein Stromspeicher kann den Autarkiegrad noch mal wesentlich erhöhen, weshalb schlussendlich weniger Strom aus dem Netz hinzugekauft werden muss. Ähnlich wie bei einem Handy-Akku, lässt auch die Leistung eines Stromspeichers über die Zeit nach und die Herstellergarantie liegt in der Regel nur zwischen drei und acht Jahren. Für Hausbesitzer:innen bedeutet das, dass regelmäßig Hardware ersetzt werden muss, um den Sonnenstrom auch optimal zu nutzen.

Zusätzlich fallen laufende Kosten für die Wartung, Reparatur und Reinigung an. Die Wartung sollte alle ein bis zwei Jahre erfolgen und muss von Fachpersonal durchgeführt werden. Die Kosten inkl. kleiner Reparaturen und Reinigung liegen bei ca. 458 € pro Jahr. 

Bei der Miete einer Solaranlage:

Gehen wir bei dem Mietmodell auch von einer Solaranlage mit einer Mindestleistung von 10 kWp und einem zusätzlichen Energiespeicher mit 5.1. kWh Speicherkapazität, liegen die monatlichen Kosten bei etwa 200 € pro Monat. Die meisten Miet-Optionen haben dabei zusätzlich noch eine Mindestvertragslaufzeit von ca. 15 bis 20 Jahren. Die Solaranlage kann nie zu 100% den Energiebedarf eines durchschnittlichen Haushaltes abdecken, weshalb zusätzlich Strom aus dem Netz bezogen werden muss. 

Eins haben Kauf und Miete jedoch gemeinsam: Sie haben einen direkten Einfluss auf deine Steuererklärung und nicht immer einen guten. 

Wie Kauf und Miete deine Steuererklärung beeinflussen

Als Käufer oder Mieter einer Solaranlage bin ich automatisch der Betreiber und damit Unternehmer. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist und mit aktuell 78,11 Cent pro kWh vergütet. Die Solaranlage muss ab einer Mindestleistung von 10 kWp als Gewerbebetrieb angemeldet werden und damit müssen auch Gewinne steuerrechtlich ausgewiesen werden. Für Hausbesitzer:innen bedeutet das, dass die Steuererklärung in den nächsten Jahren auf jeden Fall komplizierter wird.